Selbstzahler / Abrechnung

Bei der „Praxis für angewandte Hypnose“ handelt es sich um eine Privatpraxis. Von daher sind Sie Selbstzahler. Für den Fall, dass Sie privat krankenversichert sind, bitte ich Sie, sich vorb mit Ihrer private Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und die Kostenerstattung zu klären.

Abrechnung

Das Honorar bezahlen Sie direkt im Anschluss an ihre Hypnosesitzung in bar oder mit EC-Karte. Darüber erhalten Sie von mir eine Quittung und auf Wunsch auch eine Rechnung für das Finanzamt. Die Kosten ihrer Hypnosebehandlung können bei der Steuer als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.

Finanzierungsmöglichkeit einer Hypnosebehandlung

Sollte es sich bei der beabsichtigten Hypnosebehandlung um eine zeitlich und damit auch kostenmäßig aufwendigere Behandlung handeln, dann kann dies schnell zu einer finanziellen Belastung führen. Um Ihnen trotzdem eine Behandlung zu ermöglichen, bitte ich Sie mich vorab darauf anzusprechen, so dass wir gemeinsam eine entsprechende Lösung finden.

Hinweis

Sitzungen, die zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, berechne ich mit 50 % des Sitzungshonorars. Sitzungen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder gar nicht abgesagt werden, berechne ich mit dem vollen Sitzungshonorars,. Bis 3 Tage vor dem Termin fallen selbstverständlich keine Storno-Gebühren an. Der Eingang der Absage auf dem Anrufbeantworter gilt ebenfalls. – Dies gilt auch für krankheitsbedingte kurzfristige Absagen bei anschließender Vorlage eines ärztlichen Attestes.

Adresse

Jürgen Petrias
Gerretsfeld 84
41748 Viersen

Kontakt

E-Mail  : info [at] hypnose-in-viersen.de

Telefon : 02162 - 890 64 04